Rechtsanwältin Yvonne Happ wurde am 13.08.1975 in 56564 Neuwied geboren. Im Jahre 1994 beendete sie ihre Schullaufbahn mit dem Abitur. Im gleichen Jahr begann sie den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienstes bei der Bezirksregierung Koblenz. Sie schloss diesen Vorbereitungsdienst im Jahr 1997 mit Erlangung des Titels „Diplom-Verwaltungswirtin (FH)“ ab.

Von 1997 bis 2002 studierte sie die Rechtswissenschaften an den Universitäten zu Trier und zu Mainz. Im Jahr 2002 legte sie ihr erstes juristisches Staatsexamen mit dem „Freischuss“ ab. An der Universität zu Trier absolvierte sie zudem erfolgreich die fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Englisch.

Im Anschluss an das erste Staatsexamen folgte der juristische Vorbereitungsdienst. Im Jahr 2004 beendete Frau Happ den Vorbereitungsdienst mit dem zweiten Staatsexamen.

Seit dem Jahr 2004 ist Frau Happ als selbständige Rechtsanwältin tätig. Zunächst war sie als Rechtsanwältin Partnerin einer Steuerberatersozietät, bevor sie im Jahr 2009 ihr eigenes Büro in Mülheim-Kärlich eröffnete.

Im März 2011 gründete sie eine Bürogemeinschaft mit der Planungsgesellschaft Josef Happ und Partner und hat ihren Kanzleisitz seither in Neuwied.

Die Tätigkeitsschwerpunkte ihrer Arbeit sind das Arbeitsrecht, das Vertragsrecht sowie das Familienrecht.

Auch in allen weiteren Rechtsbereichen steht Frau Happ Ihnen gerne zur Verfügung.

Kopfbild Rechtsanwältin Yvonne HappKopfbild Rechtsanwältin Yvonne Happ
Profil
Impressum    |    Datenschutz
Rechtsanwältin Yvonne Happ  •  Rheinstrasse 73  •  56564 Neuwied  •  Telefon: +49 (0) 2631 - 39 12 34  •  info@ra-happ.de